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Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung

Steht ein Produktionsbetrieb wegen eines Schaden still, so können unter Umständen Millionenschäden für ein Unternehmen entstehen, weil die fixen Kosten, wie zum Beispiel Miete und Personalkosten, immer weiter laufen. In einem solchen Fall besteht auch die Gefahr, dass es zu Kundenabwanderungen kommt und Wettbewerbsnachteile entstehen. Der Grund für eine Betriebsunterbrechung kann dabei der Ausfall einer einzigen Maschine sein. Abfedern kann ein Unternehmen eine derartige Betriebsunterbrechung durch eine so genannte Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Versicherungsumfang erstreckt sich bei einer Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung dabei zunächst einmal auf den Ersatz von entgangenem Gewinn, sowie der Übernahme der laufenden Betriebskosten, wie zum Beispiel Arbeitslöhne, Gehälter, Mieten, Versicherungen und sonstigen Nebenkosten. Die Unternehmen haben dabei die Wahl zwischen verschiedenen Haftungszeiträumen. Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung tritt dabei ein wenn es zum Beispiel in Folge von Beschädigungen oder Zerstörungen von Maschinen, zum Beispiel durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, oder aber durch Wassermangel oder Zerreißen in der Folge von Fliehkraft, aber auch durch das Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, sowie durch Kurzschluss und Überstrom, oder aber Überspannung an einer Maschine zu einem Schaden kommt. Abgedeckt sind dabei zum einen äußere Einwirkungen wie Bedienungsfehler, oder Ungeschicklichkeit von Mitarbeitern, die die Maschine bedienen, aber auch durch deren Fahrlässigkeit. Des Weiteren sind derartige Schäden aber auch abgedeckt wenn sie in Folge von Sturm, oder Frost entstanden sind. Zu den Ausschlüssen zählen, wie bei vielen anderen Versicherung auch Schäden, die durch Krieg, innere Unruhen, oder Erdbeben, aber auch durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, sowie durch Kernenergie. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch Brand, oder Blitzschlag, bzw. auch nicht durch Explosion, oder gar Diebstahl und Überschwemmung.

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